Ein nach Dänemark entsandter Mitarbeiter ist man dann, wenn man normalerweise seine Tätigkeit in einem anderen Land ausübt, jedoch befristet in Dänemark tätig ist.
Eine Entsendung von Arbeitnehmern liegt vor, wenn:
1. das Unternehmen auf eigene Kosten und unter eigener Leitung einen Mitarbeiter zur Ausführung einer Dienstleistung für einen Empfänger dieser Dienstleistung in Dänemark entsendet;
2. das Unternehmen einen Mitarbeiter an eine Niederlassung, an ein zum selben Konzern gehörendes Unternehmen oder an ein in ähnlicher Weise mit dem entsendenden Unternehmen verbundenes Unternehmen entsendet;
3. das Unternehmen in seiner Eigenschaft als Zeitarbeitsunternehmen oder als ein Unternehmen, das in anderer Weise Mitarbeiter zur Verfügung stellt, einen Mitarbeiter an ein Entleihunternehmen entsendet.
Bedingung ist ebenfalls, dass zwischen dem Mitarbeiter und dem Entsendeunternehmen oder einem anderen Unternehmen, das den Mitarbeiter dem Entsendeunternehmen zur Verfügung gestellt hat, ein Beschäftigungsverhältnis besteht.