Falske SMS'er i omløb
Er du i tvivl, skal du aldrig klikke på et link i en sms. Hvis uheldet er ude - se hvad du skal gøre på Sikker Digital
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Eine Dienstleistung entspricht dem Zeitraum, der laut Vertrag für die Ausführung der Dienstleistung vorgesehen ist. Gibt es mehrere Verträge, muss für jeden einzelnen Vertrag eine Dienstleistung angemeldet werden. Die Dauer einer Dienstleistung reicht vom Startzeitpunkt der Arbeiten bis zu ihrem Endzeitpunkt. Es ist wichtig, den Zeitraum ganz genau anzugeben.
Wenn sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben, müssen Sie Ihre Anmeldung ändern, damit sie jederzeit korrekt ist. Ebenfalls anzugeben ist ein Branchencode für die Art der ausgeführten Arbeit. Der angegebene Branchencode muss der ausgeführten Arbeit entsprechen, z. B. Errichtung von Gebäuden.
Eine Arbeitsstätte ist der Ort, an dem die konkrete Arbeit (der Auftrag) ausgeführt wird. Eine Dienstleistung kann durchaus mehrere Arbeitsstätten umfassen, wenn sie sich aus mehreren Aufgaben zusammensetzt. Eine Arbeitsstätte ist daher der Ort, an dem die entsandten Arbeitnehmer/Selbstständigen tätig sind.
Wird die Arbeit nicht an einer genau zu bezeichnenden Adresse ausgeführt, ist die Arbeitsstätte stattdessen mit geografischen Koordinaten anzugeben. Es ist außerdem wichtig, dass Sie genau den Zeitraum angeben, in dem die Arbeit an der jeweiligen Adresse ausgeführt wird.
Die Kontaktperson muss aus dem Personenkreis kommen, der mit der Lieferung der Dienstleistung in Dänemark beschäftigt ist.
Die Kontaktperson muss behördliche Anfragen beantworten können, z. B. wo die Arbeit in der kommenden Zeit ausgeführt wird etc. Sie müssen daher angeben, wie die Behörden mit der Kontaktperson in Dänemark Kontakt aufnehmen können, indem Sie deren Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse eintragen. Verlässt die Kontaktperson Dänemark für kürzere oder längere Zeit, müssen Sie eine andere Kontaktperson bestimmen und im RUT anmelden.
Sie müssen angeben, unter welchem Branchencode Ihr Unternehmen in Ihrem Herkunftsland registriert ist. Darüber hinaus ist anzugeben, welcher Branchencode die in Dänemark auszuführende Arbeit beschreibt.
Ein Auftraggeber ist das Unternehmen oer die Person, mit dem oder der Sie einen Vertrag über die Lieferung einer Dienstleistung abgeschlossen haben.
Der Auftraggeber muss das dänische Gewerbeaufsichtsamt Arbejdstilsynet unterrichten, falls er nicht spätestens drei Tage nach Beginn der Arbeit einen Nachweis für die Anmeldung im RUT erhalten hat. Der Auftraggeber riskiert ein Bußgeld, wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt.
Mehr über das dänische Gewerbeaufsichtsamt erfahren sie hier
Sie müssen eine Dienstleistung spätestens mit Beginn der Arbeit in Dänemark anmelden.
Bei Änderungen an einer bereits angemeldeten Dienstleistung müssen diese spätestens am nächstfolgenden Werktag im RUT angemeldet werden.
Sie riskieren ein Bußgeld von 10.000,- DKK (ca. 1.344,- EUR), wenn Sie die RUT-Anmeldefrist versäumen.
Änderungen an einer im RUT angemeldeten Dienstleistung müssen spätestens am nächstfolgenden Werktag nach Inkrafttreten der Änderung vorgenommen werden. Es ist wichtig, dass eine angemeldete Dienstleistung jederzeit dem aktuellen Stand entspricht und korrekt registriert wurde.
Bei Änderungen an einer bereits angemeldeten Dienstleistung müssen diese spätestens am nächstfolgenden Werktag im RUT angemeldet werden.
Sie riskieren ein Bußgeld von 10.000,- DKK (ca. 1.344,- EUR), wenn Sie die RUT-Anmeldefrist versäumen.
Grundsätzlich müssen alle Dienstleistungen, die in Dänemark ausgeführt werden, im RUT angemeldet werden. In folgenden Fällen ist die Anmeldung einer Dienstleistung im RUT nicht erforderlich:
Teilnahme an Seminaren und Konferenzen, hierunter Forscher, Referenten und dergleichen, die eine Lehr- oder Vortragseinladung erhalten haben;
Teilnahme professioneller Künstler an künstlerischen Einzelveranstaltungen;
Teilnahme an Dienstreisen für ausländische Firmen oder Gesellschaften, die keine Niederlassung in Dänemark haben;
Teilnahme von Sportlern und Trainern an größeren sportlichen Einzelveranstaltungen oder zum Probetraining bei einem dänischen Sportverein;
Lieferung von Beratungsleistungen im Bereich Bilanzen und Buchprüfung für bis zu 8 Tage;
Firmeninterne Entsendung für bis zu 8 Tage. Dies gilt jedoch nicht für Dienstleistungen in den Bereichen Baugewerbe, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau, Reinigung einschließlich Fensterreinigung, sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Erbringer von Kabotage, Buskabotage und Straßentransportleistungen im kombinierten Verkehr müssen ihre Fahrten auf to IMI: Road Transport - Posting Declaration
Lieferung technischer Anlagen oder Einrichtungen, wenn die Arbeiten nicht länger als 8 Tage dauern, und wenn der entsandte Arbeitnehmer oder Selbstständige darauf spezialisiert oder dafür qualifiziert ist, technische Anlagen in Dänemark zu montieren, installieren, inspizieren, reparieren oder über sie zu informieren.
HINWEIS: Zu Punkt 8 müssen alle Felder ausgefüllt werden, damit die Dienstleistung von der Anmeldepflicht im RUT ausgenommen werden kann. Punkt 8 wird „Monteurklausel“ genannt. Sie besagt, dass bestimmte Formen der Entsendung von Arbeitnehmern von der RUT-Anmeldung ausgenommen sind. Das gilt für die Entsendung von Arbeitnehmern, bei denen die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
Bereitstellung von Dienstleistungen, die nicht länger als 8 Tage dauern
Sie erfolgt im Zuge der Lieferung von technischen Anlagen oder einer technischen Installation
Der Arbeitnehmer oder das selbstständige Unternehmen haben den Auftrag und sind spezialisiert bzw. qualifiziert, technische Anlagen oder technische Installationen in Dänemark zu montieren, installieren, reparieren oder über sie zu informieren.
Die Ausnahmebestimmungen sind für Unternehmen relevant, die z. B. hochtechnologische Maschinen an dänische Industrieunternehmen liefern, und bei denen die Fachkenntnis und das Know-how des ausländischen Lieferanten notwendig dafür ist, dass der Empfänger in Dänemark die technische Anlage oder Installation schnell in Betrieb nehmen kann.
Achtung: Die Ausnahme von der Meldepflicht wird nicht in Verbindung mit bspw. der Entsendung von Arbeitnehmern bei der Ausführung normaler Bau-, Anlagen- und Handwerksarbeiten angewendet. Das gleiche gilt im Hinblick auf die Demontage oder den Abbau von gebrauchten Maschinen, technischen Anlagen oder Installationen, ungeachtet der Branche.
Folgende Angaben sind öffentlich zugänglich:
Name, Geschäftsadresse und Kontaktangaben des Unternehmens;
Datum des Beginns und des Endes der Dienstleistung;
Datum des Beginns und des Endes der Dienstleistung am jeweiligen Dienstleistungsort, wenn es hiervon mehrere gibt;
Name der Kontaktperson für das Unternehmen;
Branchencode des Unternehmens;
Umsatzsteuernummer des Unternehmens und Registrierungsort im Herkunftsland oder Angaben darüber, dass das Unternehmen im Herkunftsland keine Umsatzsteuernummer besitzt;
Anzahl der Beschäftigten je Arbeitsstätte angegeben in Intervallen
Mehr über Regeln und Anforderungen an ausländische Dienstleister erfahren Sie auf danishbusinessauthority.dk. Einen Überblick erhalten über die dänischen Bestimmungen und Vorschriften, die einzuhalten sind, wenn Sie als ausländisches Unternehmen in Dänemark Dienstleistungen erbringen.
Mehr über die Entsendung von Arbeitskräften erfahren Sie auf workplacedenmark.dk
Weitere Informationen über Regeln und Bedingungen finden, die für die Entsendung von Mitarbeitern nach Dänemark wichtig sind. Hier finden sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer Informationen zu einschlägigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, z. B. Sicherheit und Gesundheitsschutz, Sozialversicherung, Steuern und Umsatzsteuer, Urlaubsregeln usw. Die Informationen stehen in dänischer, englischer, deutscher und polnischer Sprache zur Verfügung.
Einschlägige Informationen zur Jobsuche sowie zur Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in Dänemark finden, z. B. Verträge, Altersversorgungs- und Arbeitslosenversicherung. Die Website ist in englischer Sprache verfasst, lässt sich jedoch in ca. 100 verschiedenen Sprachen anzeigen.
In einigen Fällen ja. Das Entscheidende für die Meldepflicht ist ausschließlich, dass es sich um Folgendes handelt:
Ein ausländisches Unternehmen, das in Verbindung mit der Lieferung von Dienstleistungen Beschäftigte nach Dänemark entsendet oder
Ein ausländisches selbstständiges Unternehmen ohne Beschäftigte, das Dienstleistungen in Dänemark liefert.
Ein nach Dänemark entsandter Mitarbeiter ist man dann, wenn man normalerweise seine Tätigkeit in einem anderen Land ausübt, jedoch befristet in Dänemark tätig ist.
Eine Entsendung von Arbeitnehmern liegt vor, wenn:
1. das Unternehmen auf eigene Kosten und unter eigener Leitung einen Mitarbeiter zur Ausführung einer Dienstleistung für einen Empfänger dieser Dienstleistung in Dänemark entsendet;
2. das Unternehmen einen Mitarbeiter an eine Niederlassung, an ein zum selben Konzern gehörendes Unternehmen oder an ein in ähnlicher Weise mit dem entsendenden Unternehmen verbundenes Unternehmen entsendet;
3. das Unternehmen in seiner Eigenschaft als Zeitarbeitsunternehmen oder als ein Unternehmen, das in anderer Weise Mitarbeiter zur Verfügung stellt, einen Mitarbeiter an ein Entleihunternehmen entsendet.
Bedingung ist ebenfalls, dass zwischen dem Mitarbeiter und dem Entsendeunternehmen oder einem anderen Unternehmen, das den Mitarbeiter dem Entsendeunternehmen zur Verfügung gestellt hat, ein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Es gibt keine obere oder untere Grenze für die Dauer der Entsendung, damit diese als Entsendung betrachtet wird. Man ist nach Dänemark entsandt, sobald man die Arbeiten dort beginnt. Daher muss das Unternehmen die Entsendung von Arbeitnehmern im RUT ab dem Zeitpunkt registrieren, zu dem die Arbeiten begonnen werden.
Mandag til torsdag: 8.30-16.00 Fredag: 9.00-15.00
Montag bis Donnerstag 8:30-16:00, Freitag 9:00-15:00.